Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Was ist die Grundregel, ob ich Deutscher bin?
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht folgt dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Das bedeutet, wenn einer oder beider Elternteile Deutsche zum Zeitpunkt Ihrer Geburt waren, dann könnten Sie Deutscher sein. Man spricht von der Abstammung vom Blute nach.
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Mein Großvater war Deutscher, aber ich bin im Ausland geboren. Könnte ich deutscher Staatsbürger sein?
Das könnte der Fall sein. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist gerade in diesem Bereich tatsächlich oft kompliziert. Es gibt viele Regeln, die von der Zeit der Geburt und der Familienstruktur abhängen.
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Wovon hängt es ab, dass ich Deutscher seit Geburt bin?
Die wichtigsten Fragen sind um Ihr Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern, und ob Ihre Eltern verheiratet waren. Diese Tatsachen zum Zeitpunkt Ihrer Geburt sind wichtig – was vorher oder nachher mit diesen Tatsachen ist in den meisten Fällen nicht wichtig. Es ist meistens egal, ob Sie im Inland oder Ausland geboren worden sind. Das ist entscheidend, weil das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mehrfach reformiert wurde – insbesondere in den Jahren 1975, 1993 und 2000 gab es bedeutende Änderungen.
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Wie sieht es aus, wenn mein Vater deutscher gewesen wäre und meine Mutter Ausländerin? Beide haben erst nach meiner Geburt geheiratet, weil ich zu ungeduldig war, um auf die Welt zu kommen.
Hier wird es kompliziert. Bis zum Jahre 1993 galt für nichtehelich geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter folgende Regel: Das Kind konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch Erklärung erwerben und nur unter ganz bestimmten Bedingungen.
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Welche Bedingungen mussten erfüllt werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben?
Erstens musste die Vaterschaft nach deutschen Gesetzen anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Zweitens musste das Kind mindestens drei Jahre seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Und drittens musste die Erklärung vor Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben werden. Das war eine echte Hürde und führte zu vielen Fällen, in denen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhielten.
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Was brachte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in 1993?
Ja, genau! Am 1. Juli 1993 trat eine Reformgesetzgebung in Kraft. Seit diesem Datum erwerben nichtehelich geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt oder festgestellt ist. Das ist ein großer Fortschritt[5].
Und wie ist es bei ehelich geborenen Kindern?
Das ist eine gute Frage, weil die Regel für eheliche Kinder lange sehr ungerecht war. Erlauben Sie mir, das zu erklären: Vor dem 1. Januar 1975 erwarben ehelich geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch einen deutschen Vater – nicht durch eine deutsche Mutter. Das war, offen gesagt, eine geschlechterdiskriminierende Regelung.
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Das ist ja furchtbar. Wurde das nicht geändert, dass eheliche Kinder nur vom Vater die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben?
Es war tatsächlich ein großes Unrecht. Aber seit 1975 gilt: Ehelich geborene Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil – Vater oder Mutter – zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger ist.
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Welches Prinzip gilt heute?
Das ist heute sehr gerecht geregelt! Wenn Sie von einem deutschen Elternteil abstammen, dann haben Sie Anspruch auf deutsche Papiere. Es ist wirklich gleichgültig, welches Elternteil deutsch ist!
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Und es gibt da auch noch so etwas wie einen „Generationenschnitt"?
Ja, Sie haben das offenbar recherchiert. Das ist eine wichtige Regel, die seit dem 1. Januar 2000 gilt. Der Generationenschnitt bedeutet folgendes: Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihr deutscher Elternteil auch im Ausland nach dem 31. Dezember 1999 geboren wurde, dann erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nicht automatisch.
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Gibt es nicht Möglichkeiten, diesen Generationsschnitt zu umgehen?
In der Tat, das ist möglich! Wenn innerhalb eines Jahres nach Ihrer Geburt ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister gestellt wurde, dann gilt dieser Generationsschnitt nicht.
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Meine Großeltern waren eigentlich beide Deutsche bis die Nazis sie ihrer Staatsangehörigkeit beraubt haben! Das ist irgendwie ungerecht.
Ja, das ist ungerecht. Allerdings eröffnet §5 StAG die Möglichkeit, dass sie wieder „deutsche Papiere“ bekommen.
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Wie sieht es jetzt aus, wenn damals nach alter Rechtslage das „falsche Elternteil“ die deutsche Staatsangehörigkeit hatten?
Ja, Sie können nach §5 StAG auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Hier soll altes Unrecht bzw. ehemalige Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden.
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Ich bin überrascht, dass das so kompliziert ist. Wie weise ich das jetzt nach?
Das ist eine wichtige praktische Frage. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen. Dazu benötigen wir typischerweise folgende Dokumente:
- Ihre Geburtsurkunde, um den Zeitpunkt Ihrer Geburt und die Namen Ihrer Eltern und Ihre (un)eheliche Geburt nachzuweisen
- Die Geburtsurkunde oder das Geburtszeugnis Ihrer Mutter, um zu zeigen, wann sie geboren wurde
- Die Geburtsurkunde oder das Geburtszeugnis Ihres Vaters, um zu zeigen, wann er geboren worden ist
- Die Eheschließungsurkunde, dass Ihre Eltern verheiratet waren
- Eine Personenstandsurkunde Ihrer Mutter bzw. Ihrem Vater, die zeigt, dass sie deutsche Staatsangehörige ist oder war
Was sind denn Personenstandsurkunden?
Das sind Auszüge aus den deutschen Personenstandregistern:
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtenregister
- Sterberegister
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Ist ein deutscher Personalausweis oder Pass denn kein Personenstandsurkunde?
Bedaure nein. Gleiches gilt für einen deutschen Pass. Sie sind allerdings gute Indizien. Wenn es sich um den letzten Ausweis vor dem Tod handelt, dann könnte ein Ausweis helfen.
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Wo stelle ich den Antrag?
Das hängt davon ab wo Sie wohnen. Wenn Sie im Ausland wohnen, dann ist das Bundesverwaltungsamt in Köln für Sie zuständig. Wenn Sie in Deutschland leben, dann das zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrer Gemeinde.
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Wie lange dauert es bis über einen Antrag entschieden ist?
Wenn Sie in Deutschland wohnen, dürfte es nur eine Frage von Monaten sein. Wohnen Sie im Ausland, dann wird es dauern! Das Bundesverwaltungsamt erst nach zwei Jahren dazu kommen, überhaupt mit der Prüfung Ihres Antrags zu beginnen – nach aktueller Kenntnis.
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Können Sie mir eine Übersicht der Grundregeln geben?
Bitte schön:
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Situation |
Regelung |
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Ehelich geborenes Kind mit deutschem Elternteil (ab 01.01.1975) |
Automatischer Erwerb, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist |
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Nichteheliches Kind einer deutschen Mutter |
Automatischer Erwerb |
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Nichteheliches Kind eines deutschen Vaters (ab 01.07.1993) |
Automatischer Erwerb, wenn Vaterschaft anerkannt ist |
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Kind im Ausland geboren, deutscher Elternteil nach 31.12.1999 auch im Ausland geboren |
Kein automatischer Erwerb (Generationenschnitt), es sei denn, Geburt wird innerhalb eines Jahres in Geburtenregister beurkundet |
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Ehelich geborenes Kind mit deutschem Vater (vor 01.01.1975) |
Nur Erwerb durch Vater |
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Nichteheliches Kind mit deutschem Vater (vor 01.07.1993) |
Nur durch Erklärung unter strengen Voraussetzungen möglich |